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Wichtige Termine zum Ablauf der nachtfrequenz24:

Deadline Förderanträge:26. April 2024
Abgabe Texte und Fotos für das Programmheft:10. Juni 2024
Rücksendung unterzeichnete Vereinbarung an LKJ:10. Juni 2024
Druckvorlagen Plakate/Flyer/Festivalbändchen:14. Juni 2024
Versand Plakate/Postkarten:KW 34
Mittelabruf:30. Oktober 2024
Abgabe Verwendungsnachweis:30. Oktober 2024
nachtfrequenz2428./29. September 2024
nachtfrequenz2527./28. September 2025

Hier können Sie sich die Logos der nachtfrequenz – Nacht der Jugendkultur in Druck-Qualität herunterladen.

Bitte achten Sie darauf, dass bei allen Veröffentlichungen (print und online) im Rahmen der Nacht der Jugendkultur folgende drei Logos mit der angegebenen Kennung zu verwenden sind:

nachtfrequenz
Veranstalter: LKJ Landesvereinigung kulturelle Jugendarbeit e.V.
gefördert durch: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Wir stellen Ihnen mehrere Varianten des diesjährigen Motivs in Druckqualität zur Verfügung. Sie können die Dateien hier herunterladen:

Hier können Sie kurze Clips (20 Sekunden) zur nachtfrequenz für Ihren Instagram-Kanal herunterladen:

Wenn Sie die Clips auf Ihren social media Kanälen nutzen, sollte @nachtfrequenz getagged und der Hashtag #nachtfrequenz24 verwendet werden.

Hier finden Sie alle Informationen zur Abrechnung der nachtfrequenz24:

Der Verwendungsnachweis muss vollständig bis spätestens zum 30. Oktober 2024 bei der LKJ eingegangen sein.

Zu einem vollständigen Verwendungsnachweis gehören:

  • die ausgefüllte Abrechnungsvorlage
  • die dazugehörigen Belege
  • die unterschriebene rechtsverbindliche Bestätigung
  • ein Sachbericht, der einen Überblick über das Projekt/die Veranstaltungen gibt.
  • Presseartikel sowie Berichterstattung in Funk und Medien 
  • Belegexemplare der verwendeten Flyer/Plakate

Die Abrechnungsunterlagen schicken Sie bitte per Post an

LKJ NRW e.V.
Wittener Straße 3
44149 Dortmund

Sollten die Ausgaben/Einnahmen von der ursprünglichen Planung abweichen, z.B. abweichende Ausgaben, Programmänderungen, muss dies in den Unterlagen erläutert bzw. begründet werden.

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